Home » SOA-Kategorien » Denkmalgeschützte Liegenschaften OG2, OS2A-B, OS25
Die Klassifizierungen der Kategorien OG2 - OS2A-B, OS25
Im Jahr 2017 erließ das Ministerium für Kulturerbe, Aktivitäten und Tourismus (Mibact) im Einvernehmen mit dem Ministerium für Infrastruktur (Mit) den Italienischen Ministerialerlass Nr. 154/2017, der am 11.11.2017 in Kraft trat und in dem die Anforderungen festgelegt wurden, die Unternehmen erfüllen müssen, um sich zu qualifizieren und an öffentlichen Bauaufträgen teilzunehmen, bei denen Güter betroffen sind, die durch das Gesetzbuch für Kulturerbe und Landschaft geschützt sind (Italienisches Gesetzesdekret 42/2004), die unter die SOA-Kategorien OG2, OS2A und B sowie OS25 fallen.
Anwendungsbereiche
In Art. 1 des Dekrets wird der Einsatzbereich festgelegt:
- Arbeiten im Zusammenhang mit archäologischen Grabungen (einschließlich archäologischer Unterwasseruntersuchungen) – OS25;
- Überwachung, Instandhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Liegenschaften von denkmalgeschützten Kulturgütern – OG2;
- Überwachung, Instandhaltung und Restaurierung von beweglichen Kulturgütern, verzierten architektonischen Oberflächen, historischen Materialien von unbeweglichen Kulturgütern – OS2A-OS2B
Technische Eignung
Die technische Eignung ist in Art. 7 geregelt und wird durch das Vorhandensein aller unten aufgeführten Anforderungen nachgewiesen:
- Geeignete technische Leitung, die auch mit den Eigentumsverhältnissen des Unternehmens übereinstimmt;
- Ausführung von Arbeiten für einen Gesamtbetrag von mindestens 70% des Betrags der Einstufung, für die die Qualifikation beantragt wird, ohne die Notwendigkeit, vorwiegende Arbeiten nachzuweisen.
Die Zertifikate für die Bauausführung
Für die Qualifikation von Arbeiten an Gütern der Kategorien OG 2, OS 2-A, OS 2-B, OS 24 und OS 25, die für öffentliche oder private Auftraggeber oder auf eigene Rechnung ausgeführt werden, sieht Art. 4 vor, dass das den Unternehmern ausgestellte Bauzertifikat auch eine Bescheinigung der Behörde enthalten muss, die für den Schutz der Güter zuständig ist, auf die sich die Arbeiten beziehen, und die den Erfolg der ausgeführten Arbeiten bestätigt.
Die Qualifikationsanforderungen für den Technischen Direktor
In Art. 13 des Ministerialerlasses werden die Qualifikationsanforderungen für den Technischen Direktor in Abhängigkeit von der jeweiligen Qualifikationskategorie festgelegt.
Kategorie OG2
Restaurierung und Instandhaltung von denkmalgeschützten Liegenschaften
Was die Kategorie OG2 betrifft, so muss die Technische Leitung einem in der Sektion A des Registers eingetragenen Architekten oder einem Absolventen der Fachrichtung Erhaltung des kulturellen Erbes (Master-Abschluss) übertragen werden. Ebenfalls gilt für die Kategorie OG2, dass jeder, der am 1. März 2000 (Datum des Inkrafttreten des Präsidialerlasses Nr. 34/2000 über das Qualifikationssystem für öffentliche Bauunternehmen) bereits als Technischer Direktor tätig war, was durch eine Bescheinigung über die Eintragung in das Nationale Baumeisterregister (ANC in den Kategorien 3A oder G2) nachgewiesen werden kann, diese Funktion auch weiterhin bei demselben Unternehmen ausüben kann.
Es ist ebenfalls eine mindestens 2-jährige Erfahrung im Bereich der Arbeiten an Kulturgütern, die unter diese Verordnung fallen, erforderlich.
Kategorie OS2A
Dekorierte Oberflächen von unbeweglichen Kulturgütern und bewegliche Güter von geschichtlicher, künstlerischer, archäologischer und volkskundlicher Bedeutung
Kategorie OS2-B
Bewegliche Kulturgüter, die für das Archiv- und Buchwesen von Bedeutung sind
Für Arbeiten an OS2A dekorierten Oberflächen und OS2B beweglichem Kulturgut, die für das Archiv- und Buchwesen von Bedeutung sind, muss die Funktion des Technischen Leiters von Restauratoren des kulturellen Erbes wahrgenommen werden, die über ein von einer Hochschule ausgestelltes Diplom oder einen Master-Abschluss in Konservierung und Restaurierung des kulturellen Erbes verfügen.
Eine mindestens 2-jährige Erfahrung im Bereich der Arbeiten an Kulturgütern, die unter diese Verordnung fallen, ist ebenfalls erforderlich.
In den Kategorien OS 2-A und OS 2-B können auch Restauratoren von Kulturgütern, die die entsprechende Qualifikation gemäß den Übergangsbestimmungen des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft (Art. 182) erworben haben und in der vom Mibact erstellten speziellen Liste der Restauratoren aufgeführt sind, die unter folgendem Link eingesehen werden kann, als technischer Leiter fungieren:
https://dger.beniculturali.it/professioni/restauratori-di-beni-culturali/
Kategorie OS25
Archäologische Grabungen
Für die Durchführung von archäologischen Grabungen im Rahmen der OS25 sind die in dem Ministerialerlass gemäß Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen vorgesehenen Qualifikationen erforderlich.
Die Überprüfung des Besitzes geeigneter Qualifikationen erfolgt durch Einsichtnahme in die von Mibact erstellte spezielle Liste, die unter dem folgenden Link abrufbar ist:
https://professionisti.beniculturali.it/elenco-professioni-non-regolamentate
Eine mindestens 2-jährige Erfahrung im Bereich der Arbeiten an Kulturgütern, die unter diese Verordnung fallen, ist ebenfalls erforderlich.