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Jetzt die Gebühren für die SOA-Bescheinigung berechnen

Die Mindestgebühr, die an SOA für die Bescheinigungstätigkeit zu entrichten ist, wird nach der folgenden Formel bestimmt:

P = [C/12.500 + (2 x N + 8) x 413,16] x 1,0413 x R

C = Gesamtbetrag in Euro der in den verschiedenen Kategorien erforderlichen Qualifikationen; N = Anzahl der allgemeinen oder spezialisierten Kategorien, für die eine Qualifikation beantragt wird; R = ab 2005 jährlich anzuwendender ISTAT-Koeffizient der Verbraucherpreise für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte, basierend auf dem Durchschnitt des Jahres 2001 (für 2024 ist der Koeffizient R = 1,516). Die Gebühr für qualifizierte Unternehmen bis zum Bewertungsbereich II wird gemäß Art. 70, Abs. 4 des Präsidialerlasses 207/2010 um 20% ermäßigt. Um die Mindestgebühr zu berechnen, sind in die untenstehende Tabelle die Anzahl der Kategorien einzutragen, die für jeden auf Bewertungsbereich erforderlich sind.
Die angegebene Berechnung dient nur als Referenz und stellt kein offizielles Angebot dar. Bitte wenden Sie sich unverbindlich an die Vertragsabteilung der Esna Soa. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. * Mindestsatz vorbehaltlich der Auf- und Abrundung.

Berechnungstabelle

I

Bis zu € 258.000

II

Bis zu € 516.000

III

Bis zu 1.033.000

III-bis

Bis zu € 1.500.000

IV

Bis zu € 2.582.000

IV-bis

Bis zu € 3.500.000

V

Bis zu € 5.165.000

VI

Bis zu € 10.329.000

VII

Bis zu € 15.494.000

VIII

Mehr als € 15.494.000
(konventionell € 20.658.000)

Ergebnis der Berechnung

C Beantragter Gesamtbetrag
N Anzahl der erforderlichen Kategorien
P Mindestgebühr für die Bescheinigung * 
PR Tariffa verifica triennale minima applicata *Mindestgebühr für dreijährige Überprüfung *