Infrastrukturdekret: Subuntervergaben wirken sich (vorerst) nicht auf die SOA-Qualifikation aus.

Am 21. Mai 2025 wurde im Amtsblatt das Dekret-Gesetz Nr. 73/2025, bekannt als „Infrastrukturdekret“, veröffentlicht, das eine Reihe von Neuerungen einführt.

Questi gli argomenti principali:

  • la qualificazione SOA delle imprese con i lavori affidati in subappalto
  • la revisione dei prezzi
  • le deroghe per gli affidamenti di somma urgenza
  • gli incentivi per la progettazione ai funzionari della PA
  • gli investimenti in energie rinnovabili

Hinsichtlich der SOA-Qualifikation hat das Infrastrukturdekret durch die Änderung von Artikel 23 des Anhangs II.12 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2023 die „Kürzungen“ abgeschwächt, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 209/2024 – dem „Korrekturdekret zum Vergaberecht“ – eingeführt wurden und die am 31. Dezember 2024 in Kraft traten.

Das Korrekturdekret hatte festgelegt, dass für die Zwecke der SOA-Qualifikation in abtrennbaren Kategorien nur direkt ausgeführte Arbeiten des Unternehmens berücksichtigt werden dürfen, während die Beträge für Arbeiten, die von Subunternehmern durchgeführt wurden, nicht angerechnet werden konnten.

Das Infrastrukturdekret sieht nun vor, dass Auftragnehmer sich auch in abtrennbaren Kategorien qualifizieren können, indem sie Arbeiten nutzen, die im Subauftrag ausgeführt wurden.

Die Anwendbarkeit ist auf Fertigstellungszertifikate der Arbeiten (CEL) beschränkt, die sich auf Ausschreibungen beziehen, deren Bekanntmachung oder Aufruf vor dem 31. Dezember 2024 veröffentlicht wurde, sowie auf Verträge, für die das Einladungsschreiben bis zum 31. Dezember 2024 versandt wurde.

Die vom Korrekturdekret zum Vergaberecht vorgesehene Beschränkung gilt daher für Ausschreibungen mit Bekanntmachungen ab 2025. Ihre unmittelbare Auswirkung wird die SOA-Qualifikation nicht beeinträchtigen, wird jedoch künftig die SOA-Zertifikate in abtrennbaren Kategorien einschränken.

Hinsichtlich der Preisüberprüfung sieht das Infrastrukturdekret vor, dass Artikel 60 des Vergaberechtskodex über Ausgleichszahlungen auch rückwirkend auf Verträge angewendet werden kann, die vor dem 01.07.2023 abgeschlossen wurden: Das Unternehmen kann eine Anerkennung in Höhe von 90 % des den 3 %-igen Schwankungswert übersteigenden Betrags erhalten.

by Sara Iori

Scarica la Gazzetta Ufficiale n.116 del 21/05/2025

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